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Pflegeberatung

für Säuglinge

und Kinder

Für Pflegeversicherte ist die Beratung eine Leistung der Pflegekasse und kostenfrei!


Die Beratung kann bereits beginnen, wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, eine Pflegebedürftigkeit aber vorhanden ist. 

Pflichtberatung bei bestehendem Pflegegrad:

Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 1 eingruppiert sind, können die Beratungseinsätze halbjährlich abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese bereits Pflicht und bei Pflegegrad 4 und 5 müssen die Beratungseinsätze vierteljährlich stattfinden. Pflegebedürftigen, die diesen Pflegeeinsatz nicht abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.


Kontaktieren Sie uns!

Kann Ihr Kind nicht "so viel“ wie andere Kinder des gleichen Alters und ist es in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt? Dann liegt eventuell eine Pflegebedürftigkeit vor. Die Ursachen, warum eine besondere Pflege bei Kindern notwendig wird, können ganz vielfältig sein. Kinder können bereits mit einer chronischen oder schweren Erkrankung oder einer Behinderung auf die Welt kommen, oder aber diese tritt erst im Laufe der Lebensjahre auf. Auch durch einen Unfall kann ein Kind plötzlich pflegebedürftig werden. Leistungen der Pflegekasse sollen den Pflegealltag erleichtern. Wir möchten Sie dazu beraten und ermutigen, alle Leistungen in Anspruch zu nehmen, die Ihnen zustehen.

Die Pflegebedürftigkeit von Kindern stellt für Eltern eine Herausforderung dar. Die Betreuung eines kranken oder behinderten Kindes kann physisch und psychisch belastend sein und erfordert oft eine spezielle Ausbildung oder Kenntnisse im Umgang mit medizinischen Geräten. In solchen Fällen kann es sehr hilfreich sein, einen guten Pflegeberater an der Hand zu haben.

Bei uns übernimmt diesen Schwerpunkt Jessica Bauschulte. Sie ist Gesundheits- ud Kinderpflegerin und qualifizierte Pflegeberaterin, die sich auf die Betreuung von Kindern spezialisiert hat. Sie verfügt über umfangreiche Kenntnisse in der Pflege von Kindern mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungen und kann Eltern wertvolle Tipps geben, wie Sie Ihr Kind zu Hause optimal betreuen können.


Eine der wichtigsten Aufgaben der Pflegeberatung ist es, den Eltern zu helfen, die Bedürfnisse ihres Kindes zu verstehen und zu erfüllen. Daneben gehört natürlich auch die Beratung zu geeigneten Pflegehilfsmitteln und die Beantragung von finanziellen Leistungen wie Pflegegeld oder Hilfsmittelzuschüssen zum Aufgabenfeld.

Insgesamt ist die Beratung für pflegebedürftige Kinder und ihre Eltern eine große Hilfe, um die Pflege zu Hause zu organisieren und zu erleichtern.


Die Beratung erfolgt kompetent und unabhängig nach den aktuellen gesetzlichen Richtlinien!

Sie erreichen Jessica Bauschulte direkt unter:


Telefon 01577 74 41 250

(Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr) 


Email beratung@ambulante-pflegeberatung.com